Prüfung und Wartung von Feuerlöschern
- Beratung, Montage und Verkauf von allen Feuerlöschertypen
- Montage und Wartung auch in Windkraftanlagen möglich
- Wiederkehrende Prüfung nach § 15 BetrSichV. (alle 5 Jahre)
- Prüfung auf Betriebssicheren Zustand alle (2 Jahre)
- Ausführungen durch Sachkundige nach DIN 14 406 T4 und befähige Personen